Förderung der Ausbildung durch öffentliche Träger
Die Umschulung zum Fahrlehrer / zur Fahrlehrerin ist nach AZAV der Agentur für Arbeit zertifiziert. Daher besteht die Möglichkeit, die Ausbildungskosten von der zuständigen Arbeitsagentur fördern zu lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Arbeitsberater.
Förderung nach AFBG („Aufstiegs-Bafög“)
Können Sie die anfallenden Lehrgangsgebühren nicht selbst aufbringen, bietet sich Ihnen auch die Möglichkeit, eine Förderung nach dem AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) zu beantragen.
Die Förderung erfolgt hier zum einen durch die Gewährung eines Zuschusses zu den Lehrgangskosten und Unterhaltsbeiträgen und zum anderen durch die Bewilligung eines zinsgünstigen Darlehens. Die Rückzahlung dieses Darlehens erfolgt innerhalb von 10 Jahren, wobei die ersten zwei Jahre zins- und tilgungsfrei sind.
Für die Förderung nach AFBG sind je nach Bundesland, in dem Sie ihren Wohnsitz haben, die aus der nachstehenden Übersicht ersichtlichen Institutionen zuständig. Dort erhalten Sie auch weitergehende Informationen und die Antragsunterlagen.