Förderung der Ausbildung durch öffentliche Träger

Die Umschulung zum Fahrlehrer / zur Fahrlehrerin ist nach AZAV der Agentur für Arbeit zertifiziert. Daher besteht die Möglichkeit, die Ausbildungskosten von der zuständigen Arbeitsagentur fördern zu lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Arbeitsberater.

Förderung nach AFBG („Aufstiegs-Bafög“)

Können Sie die anfallenden Lehrgangsgebühren nicht selbst aufbringen, bietet sich Ihnen auch die Möglichkeit, eine Förderung nach dem AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) zu beantragen.

Die Förderung erfolgt hier zum einen durch die Gewährung eines Zuschusses zu den Lehrgangskosten und Unterhaltsbeiträgen und zum anderen durch die Bewilligung eines zinsgünstigen Darlehens. Die Rückzahlung dieses Darlehens erfolgt innerhalb von 10 Jahren, wobei die ersten zwei Jahre zins- und tilgungsfrei sind.

Für die Förderung nach AFBG sind je nach Bundesland, in dem Sie ihren Wohnsitz haben, die aus der nachstehenden Übersicht ersichtlichen Institutionen zuständig. Dort erhalten Sie auch weitergehende Informationen und die Antragsunterlagen.

Niedersachsen Bremen Hamburg Hessen
Investitions- und Förderbank
Niedersachsen (N-Bank)
Günther-Wagner-Allee 12-16
30177 Hannover
Telefon: 0511 / 30031- 0
Investitions- und Förderbank
Niedersachsen (N-Bank)
Günther-Wagner-Allee 12-16
30177 Hannover
Telefon: 0511 / 30031- 0
Handwerkskammer Hamburg
Goetheallee 9
22765 Hamburg
Telefon 040 /35 90 50
Ämter für Aus-
bildungsförderung bei den
Studentenwerken zuständig sind die regionalen Studentenwerke
Thüringen Nordrhein-Westfalen Sachsen Schleswig-Holstein
Thüringer Landesverwaltungsamt Weimarplatz 4
99423 Weimar
Telefon: 03 61/37 73 72
Bezirksregierung Köln Dezernat 40 (Ausbildungsförderung)
Theaterplatz 14
52062 Aachen
Telefon: 02 41/4 55 02 13
Sächsisches Landes- verwaltungsamt für Ausbildungsförderung
Thüringer Weg
309126 Chemnitz
Telefon: 0371/ 5 62 85 26
Investitionsbank des Landes Schleswig-Holstein
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Telefon: 04 31/ 99 05-0
Baden-Württemberg • Bayern • Berlin • Brandenburg • Mecklenburg-Vorpommern • Rheinland-Pfalz • Saarland • Sachsen-Anhalt
Hier sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten an Ihrem ständigen Wohnsitz zuständig.

Weitergehende Informationen erhalten Sie auch unter aufstiegs-bafoeg.de

Weitere Träger

Die Ausbildung zum Fahrlehrer / zur Fahrlehrerin wird auch von weiteren Trägern gefördert. Dazu gehören zum Beispiel:

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Deutsche Rentenversicherungsanstalt

Berufsgenossenschaften

Falls Ihre Ausbildung aus öffentlichen Mitteln gefördert wird, so rechnen wir mit dem Kostenträger direkt ab. Sie müssen dann lediglich für rechtzeitige Bewilligung sorgen. Den dafür erforderlichen Kostenvoranschlag senden wir Ihnen auf Anforderung gern zu.

Fahrlehrer können eventuell für weitere Qualifikationen eine Förderung mittels Bildungsprämie erhalten.

    SEELA Verkehrsfachschule GmbH & Co. KG


    Standort Petzvalstraße
    Petzvalstr. 40
    38104 Braunschweig
    Telefon: 0531-37003 172
    Mail: info@seelamail.de