Der Ablauf der Ausbildung zum Fahrlehrer ab 2023

Die Ausbildung für Bewerber der Fahrlehrerlaubnis BE verläuft in 2 Phasen und erstreckt sich über einen Zeitraum von ca. 15 Monaten.

Der Weg zum Fahrlehrer Infografik

Die zwei Ausbildungsphasen zum BE-Fahrlehrer

In unserem Schulungszentrum in Braunschweig besuchen Sie für 9 Monate den Grundausbildungslehrgang BE, in dem wir Ihnen die für die Fahrlehrerprüfungen notwendigen Kenntnisse umfassend vermitteln.

Die Ausbildung umfasst dabei in einem theoretischen Teil neben den Bereichen Fahrschulpädagogik, Verkehrsverhaltenslehre und Straßenverkehrsvorschriften auch allgemeinrechtliche Grundkenntnisse sowie ein Basiswissen zur Kfz-Technik.

Vorkenntnisse aus dem pädagogischen, rechtlichen oder technischen Bereich sind für die Ausbildung nicht erforderlich.

In einem fahrpraktischen Ausbildungsteil werden Sie ferner durch unsere Fahrlehrer für die fahrpraktische Prüfung zu einem verkehrsgerechten, gewandten und umweltbewussten Fahrer weitergebildet.

Neben der Vermittlung der prüfungsrelevanten Kenntnisse und Fertigkeiten werden Sie bei uns auch zielgerichtet auf die zweite Ausbildungsphase in Ihrer Ausbildungsfahrschule vorbereitet. In Rollenspielen planen und gestalten Sie einzelne Theoriestunden sowie auch praktische Fahrstunden, um sich Einblicke und Erfahrungen im Anleiten eines Fahrschülers zu verschaffen.

Um die Fahrlehrerausbildung in unserer Verkehrsfachschule mit der späteren Ausbildung in der Ausbildungsfahrschule frühzeitig miteinander zu verzahnen, gehen Sie deshalb auch bereits im 1. Ausbildungsmonat für ein 2-wöchiges und im 5. Monat für ein 1-wöchiges Praktikum in Ihre Ausbildungsfahrschule. Im Anschluss an das 1-wöchige Praktikum folgt ein 2-wöchiger Urlaub.

Bei der Suche nach einer Ausbildungsfahrschule in Ihrer Region sind wir gerne behilflich.

Über die bisher geschilderte und vom Fahrlehrergesetz geforderte Ausbildung hinaus bereiten wir Sie gezielt auf die Fachkundeprüfung (2. Teilprüfung) vor. Während des Grundausbildungslehrganges bieten wir Ihnen deshalb die Möglichkeit, durch das Schreiben von Probeklausuren unter Prüfungsbedingungen für den schriftlichen Teil der Fachkundeprüfung zu üben. Ferner trainieren wir mit Ihnen während des Lehrganges – im Rahmen von simulierten mündlichen Prüfungen – auch das Prüfungsgespräch des mündlichen Teiles der Fachkundeprüfung.

Der Zeitraum zwischen der schriftlichen und mündlichen Fachkundeprüfung beträgt ca. 2 – 4 Wochen. Damit Sie „im Stoff bleiben“, bieten wir Ihnen für diese Zeit ein kostenfreies Prüfungstraining („Quiz“) zur Vorbereitung der mündlichen Prüfung an.

Förderung der Lehrkompetenz durch den Einsatz von Videotechnologie

Bei uns wollen Sie das Lehren lernen. Deshalb dokumentieren wir die von Ihnen im Rahmen von Rollenspielen gestalteten Theorieunterrichte per Video, um Ihnen später wertvolle Hinweise zur Steigerung Ihrer Ausbildungsqualität geben zu können. Diese Aufgabe ist uns so wichtig, dass wir an dem von der Universität der Bundeswehr durchgeführten Projekt „Videoeinsatz in der Fahrlehrerausbildung (ViFa)“ teilgenommen haben und so Ihre Lehrkompetenz in noch stärkerem Maße fördern können.

Nach erfolgreicher Absolvierung der „Fahrpraktischen Prüfung“ und der „Fachkundeprüfungen“ erhalten Sie eine „Anwärterbefugnis“ (= befristete Fahrlehrerlaubnis). Mit dieser „Anwärterbefugnis“ absolvieren Sie nunmehr ein 4-monatiges Praktikum in einer anerkannten Ausbildungsfahrschule. In der Ausbildungsfahrschule werden Sie in den täglichen Ablauf eines Fahrschulbetriebes eingebunden. Bei Praktikumsbeginn begleiten Sie Ihren Ausbildungsfahrlehrer, später bilden Sie dann selbständig Fahrschüler in Theorie und Praxis aus. Auch während des Praktikums bleibt die Ausbildung in der Ausbildungsfahrschule mit der Ausbildung in unserer Verkehrsfachschule verzahnt. Sie kehren deshalb im 2. Monat des Praktikums für 2 Tage und am Ende des Praktikums für 1 Woche zu einem Reflexionsseminar in unsere Ausbildungsstätte zurück. Diese Seminare dienen dem Austausch und der Aufarbeitung der bisher von Ihnen im Praktikum gesammelten Erfahrungen.

Ferner werden wir Sie während des Praktikums auch in Ihrer Ausbildungsfahrschule besuchen, um so mit Ihnen und Ihren Ausbildungsfahrlehrer in Kontakt zu bleiben.

Natürlich stehen wir Ihnen auch außerhalb der Seminarwochen bei Fragen jederzeit mit Rat und Tat gern zur Verfügung.

Diese 2. Ausbildungsphase ist nur für die Grundfahrlehrerlaubnis BE erforderlich.

Jetzt Fahrlehrer werden!

Buchen Sie jetzt Ihr Seminar!

    SEELA Verkehrsfachschule GmbH & Co. KG


    Standort Petzvalstraße
    Petzvalstr. 40
    38104 Braunschweig
    Telefon: 0531-37003 172
    Mail: info@seelamail.de