Fortbildung für Inhaber der Seminarerlaubnis “ASF” §53 (2) FahrlG
Inhaber einer Seminarerlaubnis nach § 45 Abs. 1 FahrlG haben an einer 1-tägigen Fortbildung von mindestens 8 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten teilzunehmen, in der Inhalte und Methoden der Seminardurchführung vermittelt werden. (Kombination mit Fahrlehrer-Fortbildung nach § 53 Abs.1 FahrlG möglich.)
Alle 2 Jahre ist eine eintägige Fortbildung zu besuchen.
Seminarkosten 2024: 155,00 € Seminarkosten 2025: 165,00 €