Fortbildung für Inhaber der Seminarerlaubnis “ASF” §53 (2) FahrlG

Inhaber einer Seminarerlaubnis nach § 45 Abs. 1 FahrlG haben an einer 1-tägigen Fortbildung von mindestens 8 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten teilzunehmen, in der Inhalte und Methoden der Seminardurchführung vermittelt werden. (Kombination mit Fahrlehrer-Fortbildung nach § 53 Abs.1 FahrlG möglich.)

Alle 2 Jahre ist eine eintägige Fortbildung zu besuchen.

Seminarkosten 2024: 155,00 €

Fortbildung für Inhaber der Seminarerlaubnis “FES” §53 (2) FahrlG

Inhaber einer Seminarerlaubnis nach § 46 Abs. 1 FahrlG haben an einer 1-tägigen Fortbildung von mindestens 8 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten teilzunehmen, in der Inhalte und Methoden der Seminardurchführung vermittelt werden. (Kombination mit Fortbildung ASF möglich.)

Alle 2 Jahre ist eine eintägige Fortbildung zu besuchen.

Seminarkosten 2024: 155,00 €

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