Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer (§ 53 Abs. 3 FahrlG)

Ausbildungsfahrlehrer haben alle 4 Jahre an einer eintätigen Fortbildung teilzunehmen. Ausbildungsfahrlehrer, die vor dem 01.01.2018 Inhaber der befristeten Fahrlehrerlaubnis ausgebildet haben, müssen erstmalig bis zum 31. Dezember 2019 an einer Fortbildung teilnehmen.

* Kombination mit Fahrlehrer-Fortbildung nach § 53 Abs.1 FahrlG möglich.

Seminarkosten 2024: 155,00 €

Mit uns fahren Sie besser!

Buchen Sie jetzt Ihr Seminar

    SEELA Verkehrsfachschule GmbH & Co. KG


    Standort Petzvalstraße
    Petzvalstr. 40
    38104 Braunschweig
    Telefon: 0531-37003 172
    Mail: info@seelamail.de