Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer (§ 53 Abs. 3 FahrlG)
Ausbildungsfahrlehrer haben alle 4 Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen. Ausbildungsfahrlehrer, die vor dem 01.01.2018 Inhaber der befristeten Fahrlehrerlaubnis ausgebildet haben, müssen erstmalig bis zum 31. Dezember 2019 an einer Fortbildung teilnehmen.
* Kombination mit Fahrlehrer-Fortbildung nach § 53 Abs.1 FahrlG möglich.
Seminarkosten 2025: 165,00 €