Einweisungsseminar zum Ausbildungsfahrlehrer (§§ 16 Abs. 1 und 35 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG)

Der Inhaber oder verantwortliche Leiter muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • 3 Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer der Klasse B in Theorie und Praxis (innerhalb der letzten 5 Jahre)
  • Seit mindestens zwei Jahren die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis besitzen oder
  • Die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis besitzen und seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Fahrschulerlaubnis sein

Ein angestellter Fahrlehrer kann als Ausbildungsfahrlehrer tätig werden, wenn er 3 Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer der Klasse B in Theorie und Praxis (innerhalb der letzten 5 Jahre) nachweisen kann, der Inhaber der Fahrschule bzw. der verantwortliche Leiter selbst die Ausbildungsberechtigung hat und er am Einweisungsseminar teilgenommen hat.

Seminarkosten 2024: 595,00 €

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