Einweisungsseminar zum Ausbildungsfahrlehrer (§§ 16 Abs. 1 und 35 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG)
Der Inhaber oder verantwortliche Leiter muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Der Inhaber oder verantwortliche Leiter muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Ein angestellter Fahrlehrer kann als Ausbildungsfahrlehrer tätig werden, wenn er 3 Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer der Klasse B in Theorie und Praxis (innerhalb der letzten 5 Jahre) nachweisen kann, der Inhaber der Fahrschule bzw. der verantwortliche Leiter selbst die Ausbildungsberechtigung hat und er am Einweisungsseminar teilgenommen hat.
Seminarkosten 2025: 695,00 €