Einweisungsseminar zum Ausbildungsfahrlehrer (§§ 16 Abs. 1 und 35 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG)
Sie möchten sich in der Ausbildung junger Kolleginnen und Kollegen engagieren?
Sie suchen einen Nachfolger oder Mitarbeiter für Ihren Betrieb?
Sie möchten sich in der Ausbildung junger Kolleginnen und Kollegen engagieren?
Sie suchen einen Nachfolger oder Mitarbeiter für Ihren Betrieb?
Der Inhaber oder verantwortliche Leiter muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Ein angestellter Fahrlehrer kann als Ausbildungsfahrlehrer tätig werden, wenn er 3 Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer der Klasse B in Theorie und Praxis (innerhalb der letzten 5 Jahre) nachweisen kann, der Inhaber der Fahrschule bzw. der verantwortliche Leiter selbst die Ausbildungsberechtigung hat und er am Einweisungsseminar teilgenommen hat.
| Seminarkosten bis 30.06.26 | Seminarkosten ab 01.07.26 |
| € 695,00 | € 745,00 |