Antrag der Fahrlehrerlaubnis
Um zur Fahrlehrerprüfung zugelassen zu werden, ist es notwendig, bei der für Sie zuständigen Straßenverkehrsbehörde einen Antrag zu stellen.
Zuständige Behörde
In den meisten Bundesländern ist hierfür die Verwaltung der Stadt oder des Landkreises zuständig, in dem Sie Ihren 1. Wohnsitz haben. Es kann aber auch die Bezirksregierung oder das Regierungspräsidium zuständig sein. Fragen Sie bei Ihrem Straßenverkehrsamt nach oder rufen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gern weiter.
Beizufügende Unterlagen
Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
- Geburtsurkunde
- Lebenslauf
- Beglaubigte Abschrift des Führerscheins
- Nachweis über die Fahrpraxis
- Ärztliches Zeugnis (in einigen Bundesländern medizinisch-psycholoisches Gutachten)
- Führungszeugnis (bei der Meldebehörde zu beantragen)
- Nachweis über die geforderte Vorbildung
- Bescheinigung einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über einen 9-monatigen Lehrgangsbesuch