Antrag der Fahrlehrerlaubnis

Um zur Fahrlehrerprüfung zugelassen zu werden, ist es notwendig, bei der für Sie zuständigen Straßenverkehrsbehörde einen Antrag zu stellen.

Zuständige Behörde

In den meisten Bundesländern ist hierfür die Verwaltung der Stadt oder des Landkreises zuständig, in dem Sie Ihren 1. Wohnsitz haben. Es kann aber auch die Bezirksregierung oder das Regierungspräsidium zuständig sein. Fragen Sie bei Ihrem Straßenverkehrsamt nach oder rufen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gern weiter.

Beizufügende Unterlagen

Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

  1. Geburtsurkunde
  2. Lebenslauf
  3. Beglaubigte Abschrift des Führerscheins
  4. Nachweis über die Fahrpraxis
  5. Ärztliches Zeugnis (in einigen Bundesländern medizinisch-psycholoisches Gutachten)
  6. Führungszeugnis (bei der Meldebehörde zu beantragen)
  7. Nachweis über die geforderte Vorbildung
  8. Bescheinigung einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über einen 9-monatigen Lehrgangsbesuch

Zeitpunkt der Antragstellung

Wir empfehlen Ihnen, sich die erforderlichen Unterlagen frühzeitig zu beschaffen und den Antrag rechtzeitig (mindestens 4 Wochen) vor Lehrgangsbeginn bei der Behörde einzureichen, damit die Zulassung zur „Fahrprobe“ (1. Teilprüfung) zur Mitte des Lehrganges auch vorliegt.

Sofern Sie bis zum Lehrgangsbeginn noch keinen Antrag gestellt haben, können Sie diesen natürlich auch noch bei der Behörde nachreichen.

Weiterführendes Informationsmaterial

Musterantrag jetzt herunterladen

    SEELA Verkehrsfachschule GmbH & Co. KG


    Standort Petzvalstraße
    Petzvalstr. 40
    38104 Braunschweig
    Telefon: 0531-37003 172
    Mail: info@seelamail.de