Einweisungslehrgänge zum Erwerb der Seminarerlaubnis (§ 45 Abs. 2 Nr. 4a FahrlG)
Sie möchten neue Methoden des Unterrichts kennenlernen?
Wer Seminare nach §§ 2a und 4a StVG durchführen will, benötigt die Grundeinweisung und die jeweiligen fachspezifischen Einweisungen. Sie können auch nur die “ASF”- oder “FES”- Berechtigung erwerben.