Einweisungslehrgänge zum Erwerb der Seminarerlaubnis (§ 45 Abs. 2 Nr. 4a FahrlG)
Sie möchten neue Methoden des Unterrichts kennenlernen?
Sie wollen:
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Seminare für Verkehrsteilnehmer mit oder ohne Punkten (FES) gemäß § 4a StVG leiten?
Wer Seminare nach §§ 2a und 4a StVG durchführen will, benötigt die Grundeinweisung und die jeweiligen fachspezifischen Einweisungen. Sie können auch nur die „ASF”- oder „FES”- Berechtigung erwerben.
Nach § 45 Abs. 1 FahrlG müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Nach § 46 Abs. 1 FahrlG sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
* Die Punkte b,c und d können bei uns auf der Grundlage einer Sondergenehmigung als 5-tägige Gesamtmaßnahme durchgeführt werden.
Bitte rufen Sie uns dazu an (0531 / 37003-178)