Einweisungslehrgänge zum Erwerb der Seminarerlaubnis (§ 45 Abs. 2 Nr. 4a FahrlG)

Sie möchten neue Methoden des Unterrichts kennenlernen?

Sie wollen:

  • Aufbauseminare für Fahranfänger im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe (ASF) nach § 2a StVG.
  • Seminare für Verkehrsteilnehmer mit oder ohne Punkten (FES) gemäß § 4a StVG leiten?

  • Diese interessante Tätigkeit als Kursleiter bereichert Ihren Aufgabenbereich als Fahrlehrer und Sie profitieren auch für Ihren „normalen“ Unterricht.

Wer Seminare nach §§ 2a und 4a StVG durchführen will, benötigt die Grundeinweisung und die jeweiligen fachspezifischen Einweisungen. Sie können auch nur die „ASF”- oder „FES”- Berechtigung erwerben.

Nach § 45 Abs. 1 FahrlG müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Besitz Fahrlehrerlaubnis der Klassen A und BE.
  • 3 Jahre lang Fahrschülern hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben (in den letzten 5 Jahren).
  • Nicht mehr als zwei Punkte im Fahreignungsregister.
  • Erfolgreiche Teilnahme an einem Einweisungslehrgang, der aus einem 4-tägigen Grundkurs sowie einer 4-tägigen programmspezifischen Einweisung besteht (innerhalb der letzten 2 Jahre).

Nach § 46 Abs. 1 FahrlG sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Besitz Fahrlehrerlaubnis der Klassen A und BE.
  • 3 Jahre lang Fahrschülern hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben (in den letzten 5 Jahren)
  • Nicht mehr als zwei Punkte im Fahreignungsregister.
  • Erfolgreiche Teilnahme an einem Einweisungslehrgang, der aus folgenden Bausteinen besteht:
    • a) 4-tägiger verkehrspädagogischer Grundkurs (kann entfallen, wenn Sie schon Seminarleiter ASF sind)
    • b*) 4-tägiger Kurs zur inhaltlichen Gestaltung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars.
    • c*) Hospitation einer vollständigen verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars und
    • d*) eine eigenständige, durch den Lehrgangsleiter beaufsichtigte Durchführung einer vollständigen verkehrspädagogischen
      Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars.

 

* Die Punkte b,c und d können bei uns auf der Grundlage einer Sondergenehmigung als 5-tägige Gesamtmaßnahme durchgeführt werden.
Bitte rufen Sie uns dazu an (0531 / 37003-178)

Grundeinweisung für die Seminarerlaubnis

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Telefon: 0531-37003 178. Im Anschluss an diesem Lehrgang können Sie zusätzlich buchen:

    SEELA Verkehrsfachschule GmbH & Co. KG


    Standort Petzvalstraße
    Petzvalstr. 40
    38104 Braunschweig
    Telefon: 0531-37003 172
    Mail: info@seelamail.de