Fahrlehrerfortbildung § 53 FahrlG
Zu allen für Fahrlehrer wichtigen Sachgebieten bekommen Sie aktuelle und umfassende Informationen. Es ist mindestens alle 4 Jahre eine Weiterbildung zu besuchen. Wir empfehlen jedoch, sich in kürzeren Abständen ein „update“ zu gönnen.
Die aktuellen Inhalte:
- Qualitätskriterien für den theoretischen und praktischen Fahrschulunterricht
- Reform des Fahrlehrerrechts
- E-Mobilität
- Perspektiven des Berufsstandes
- Erfolgsfaktoren von Fahrschulen
- Fahrerassistenzsysteme
- Versicherungsrecht
- Die medizinisch- psychologische Untersuchung