AGB der Seela Verkehrsfachschule

Vertragsbedingungen Fahrlehrerausbildung

1. Vertragsschluss

Der Ausbildungsvertrag kommt zustande, wenn die Seela Verkehrsfachschule die Lehrgangsanmeldung des FLA schriftlich bestätigt.

2. Rechtsgrundlage für die Durchführung der Lehrgänge

Die Ausbildung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere unter Beachtung des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) in der zur Zeit geltenden Fassung und der auf ihm beruhenden Rechtsverordnungen.

3. Zugangsvoraussetzungen zum Fahrlehrerberuf§ 2 FahrlG

sieht verschiedene Zugangsvoraussetzungen zum Beruf des Fahrlehrers vor, deren Vorliegen Voraussetzung für die Zulassung zu den Fahrlehrerprüfungen ist. Der FLA ist verpflichtet, das Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen zu überprüfen. Ein Nichtvorliegen entbindet den FLA nicht von der Zahlung der Lehrgangskosten.

4. Lehrgangskosten

Die Lehrgangskosten sind mit Beginn des belegten Lehrganges in voller Höhe zu zahlen. Jede andere Zahlungsweise bedarf der schriftlichen Bestätigung durch die Seela Verkehrsfachschule, die vor Lehrgangsbeginn einzuholen ist. Erfüllt der FLA seine Zahlungsverpflichtungen nicht, so besteht kein Anspruch auf eine Lehrgangsbescheinigung. In den Lehrgangskosten sind der theoretische Unterricht zur Vorbereitung auf die Fahrlehrerprüfung sowie 30 praktische Ausbildungsfahrten á 45 Minuten bei der Klasse BE, 22 bei CE und DE sowie 18 bei der Klasse A enthalten.

Nicht enthalten sind: Lehrmittel, Prüfungsgebühren und erforderliche Führerscheinergänzungen sowie zusätzliche praktische Ausbildungsfahrten. Eventuell notwendige Führerscheinergänzungen sowie zusätzliche praktische Ausbildungsfahrten werden zum Tarif der unserer Verkehrsfachschule angeschlossenen Fahrschule berechnet.

5. Stellung von Fahrzeugen oder Ausrüstungsgegenständen für die fahrpraktische Prüfung

Von der Seela Verkehrsfachschule dem FLA für die fahrpraktische Prüfung am Prüfort Braunschweig gestellte Prüfungsfahrzeuge und/oder erforderliche Ausrüstungen werden wie folgt berechnet: Klasse BE 144,- € / Klasse A 144,- € / Klasse CE 240,- € / Klasse DE 240,- €

6. Ausbildungsberater im Außendienst

Im Außendienst der Seela Verkehrsfachschule tätige Ausbildungsberater sind nicht zur Annahme von Zahlungen berechtigt.

7. Rücktritt vom Vertrag oder Nichtteilnahme am Lehrgang

Bei Rücktritt vom Vertrag oder Nichtteilnahme an dem belegten Lehrgang behält die Seela Verkehrsfachschule den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Sie lässt sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen. Die Seela Verkehrsfachschule kann dabei ihren Vergütungsanspruch wie folgt pauschalisieren:

Rücktritt bis 1 Monat vor dem vereinbarten Lehrgangsbeginn 1/3 der Lehrgangsgebühr
danach oder bei Nichtteilnahme 2/3 der Lehrgangsgebühr
teilweiser Besuch des Lehrganges volle Lehrgangsgebühr

Es bleibt dem FLA unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder der Nichtteilnahme am Lehrgang keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von der Seela Verkehrsfachschule oben genannten Pauschalen. Der Rücktritt ist schriftlich per Einschreiben gegenüber der Seela Verkehrsfachschule zu erklären.

8. Unterrichtszeiten/Nachholung versäumter Unterrichtszeiten

Für die Lehrgänge werden die Unterrichtszeiten von der Seela Verkehrsfachschule im Voraus festgelegt. Änderungen der Unterrichtszeiten behält sich die Seela Verkehrsfachschule vor.
Versäumte Unterrichtsstunden können vom FLA nachgeholt werden. Ausgenommen sind nur solche Unterrichtsstunden, die im Einvernehmen zwischen FLA und der Seela Verkehrsfachschule ausfallen. Der Anspruch auf Unterrichtung erlischt ein Jahr nach dem vertraglichen Lehrgangsbeginn.

9. Pflichten des FLA

Der FLA ist zur Einhaltung der Schul- und Hausordnung, die Bestandteil dieses Vertrages sind, verpflichtet. FLA, die erheblich gegen die Schul- und Hausordnung verstoßen oder ungebührlich den reibungslosen Ablauf des Unterrichtes stören, können von der weiteren
Lehrgangsteilnahme ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung der Lehrgangskosten erfolgt nicht. Der FLA ist verpflichtet regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Fehlzeiten sind schriftlich zu belegen (z.B. durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Bei Lehrgängen, die von einem Kostenträger gefördert werden oder gefördert werden sollen, ist der FLA verpflichtet, eine Nichtförderung der Seela Verkehrsfachschule unverzüglich mitzuteilen.

10. Absage eines Lehrganges

Die Seela Verkehrsfachschule behält sich die Absage von Lehrgängen aufgrund von höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl) vor und bemüht sich, Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen.
Bei Absage eines Lehrganges werden bereits gezahlte Lehrgangskosten umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fahlverhaltens der Seela Verkehrsfachschule.

11. Haftungsbeschränkung

Die Seela Verkehrsfachschule haftet nicht für Schäden aus Unfällen oder für den Verlust oder Diebstahl von auf das Seela Schulungsgelände verbrachten Sachen des FLA. Ausgenommen sind nur Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Seela Verkehrsfachschule herbeigeführt wurden. Personenschäden sind von der Haftungsbeschränkung ausgenommen.

12. Apartment auf dem Schulungsgelände

Für die Dauer des jeweiligen Lehrganges bietet die Seela Verkehrsfachschule mit gesondert abzuschließenden Mietverträgen Apartments auf dem Gelände des Schulungszentrums Petzvalstraße 40 in Braunschweig an.

13. Gerichtsstand

Der Gerichtstand ist Braunschweig.

14. Schriftformerfordernis

Mündliche Vereinbarungen und Zusicherungen sowie Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Sie schriftlich von der Seela Verkehrsfachschule bestätigt werden.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die der unwirksamen im Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am Besten entspricht.

 Vertragsbedingungen für Fortbildungsseminare

1. Anmeldung

Ihre Anmeldung richten Sie bitte schriftlich per email, Telefax oder Brief an die

Seela Verkehrsfachschule GmbH & Co. KG
Petzvalstraße 40/42
38104 Braunschweig
Fax: 0531 – 3 70 03 – 174
email: info@seelamail.de

Eine Seminaranmeldung ist ferner auch möglich über unsere Homepage:
www.fahrlehrer-akademie-seela.de

Bitte nehmen Sie jede Anmeldung gesondert vor. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie von der Seela Verkehrsfachschule schriftlich bestätigt wurde.

Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie diese Teilnahmebedingungen an.

2. Teilnahmeentgelte

Fahrlehrer-Fortbildung (§ 53 Abs. 1 FahrlG)
3 Tage 340,00 €
2 Tage 250,00 €
1 Tag 150,00 €
3 Tage mit Besuch der Autostadt 380,00 €

Einweisungslehrgänge zum Erwerb der Seminarerlaubnis ASF/FES (§ 45 Abs. 2 Nr. 4a FahrlG)
Grundeinweisung (4 Tage) 535,00 €
Programmspezifischer Teil ASF (4 Tage) 535,00 €
Programmspezifischer Teil FES (4 Tage) 750,00 €

Fortbildung für Fahrlehrer mit Seminarerlaubnis (§ 53 Abs. 2 FahrlG)
ASF / FES (1Tag) 150,00 €

Einweisungsseminar zum Ausbildungsfahrlehrer (§§ 16 Abs. 1 und 35 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG)
5 Tage 575,00 €

Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer (§ 53 Abs. 3 FahrlG)
1 Tag 150,00 €

Fahrschulbetriebswirtschaftliches Seminar (§ 18 Abs. 1 Nr. 5 FahrlG)
70 Unterrichtsstunden 1100,00 €

Der / Die perfekte Fahrschulsekretär(-in)
1 Tag 165,00 €

Die Preise richten sich nach dem Lehrgangstermin und nicht nach dem Datum der Anmeldung.
Die Teilnahmeentgelte werden mit Bestätigung der Anmeldung durch die Seela Verkehrsfachschule fällig und sind bis spätestens zum Lehrgangsbeginn zu zahlen.

3. Stornierung

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist bis 2 Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei möglich.
Bei Absagen, die nach diesem Zeitpunkt bei uns eingehen, werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
Absage kürzer als 2 Wochen vor Seminarbeginn 25% des Teilnahmeentgeltes
Absage kürzer als 1 Woche vor Seminarbeginn 50% des Teilnahmeentgeltes
Absage kürzer als 3 Tage vor Seminarbeginn 100% des Teilnahmeentgeltes
Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform.
Als besonderen Service bieten wir Ihnen im Falle einer Stornierung auch die Möglichkeit kostenfrei einen voll zahlenden Ersatzteilnehmer zu benennen. Alternativ bieten wir Ihnen im Falle einer Stornierung ferner die Möglichkeit, innerhalb eines Jahres einmalig auf ein anderes Seminar aus unserem Fortbildungsangebot umzubuchen. Die Umbuchung ist kostenfrei.

Die Benennung eines Ersatzteilnehmers bzw. die Umbuchung auf ein anderes Seminar muss zusammen mit der Stornierung erklärt werden, andernfalls werden die o.g. Stornierungskosten erhoben. Sofern Sie weder rechtzeitig absagen, noch einen voll zahlenden Ersatzteilnehmer benennen oder von unserer Umbuchungsmöglichkeit Gebrauch machen, müssen wir auf die Zahlung der vollen Teilnahmeentgelte bestehen.

4. Seminarbesuch ohne Risiko

Stellen Sie bis zur ersten Pause fest, dass das von Ihnen ausgewählte Seminar nicht Ihren Erwartungen entspricht, so können Sie Ihre Arbeitsunterlagen zurückgeben und sich ohne Angabe von Gründen vom Seminar abmelden. Sie erhalten dann einen Gutschein in Höhe des bereits gezahlten Teilnahmeentgeltes zum Besuch eines anderen Seminars aus unserem Fortbildungsangebot innerhalb 1 Jahres nach Ausstellung des Gutscheines.

5. Übernachtungskosten

Übernachtungskosten sowie Kosten für weitere von Ihnen in Anspruch genommene Dienstleitungen der Seminarhotels sind vor der Abreise an der jeweiligen Hotelrezeption zu zahlen.

6. Teilnahmebescheinigung

Nach vollständiger Teilnahme an einem Seminar und Ausgleich der Teilnahmeentgelte erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

7. Urheberrecht

Die verteilten Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung – auch auszugsweise – oder die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung des Urheberrechteinhabers zulässig.

8. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

9. Absage von Seminaren durch die Seela Verkehrsfachschule

Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage von Seminaren aufgrund höherer Gewalt oder aus wichtigen Grund (z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl oder Ausfall eines Dozenten) vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir ein Seminar absagen, so erstatten wir umgehend bereits an uns gezahlte Teilnahmeentgelte. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens der Seela Verkehrsfachschule.

10. Haftung

Für Schäden des Teilnehmers, insbesondere aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl haftet die Seela Verkehrsfachschule nur, soweit der Schaden auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Seela Verkehrsfachschule, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers.

11. Datenschutz

Personenbezogene Daten der Teilnehmer werden von der Seela Verkehrsfachschule zum Zwecke der Seminardurchführung gespeichert und verarbeitet. Zur Erleichterung der Auftragsbearbeitung erfolgt unter Umständen ein Austausch Ihrer Daten mit in die Vertragsabwicklung einbezogenen Dritten (z.B. Seminarhotels). In diesem Fall beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum. Darüber hinaus werden Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergegeben, insbesondere werden diese nicht verkauft, vermietet oder eingetauscht. Bei gegebenem Anlass werden wir Ihre Daten ferner nutzen, um Sie über neue Dienstleistungen zu informieren und über Änderungen und Neuigkeiten innerhalb der Seela Verkehrsfachschule zu unterrichten. Durch die Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/in mit der Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu den oben genannten Zwecken einverstanden. Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Sie können der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zu Werbezwecken jederzeit unter den o.g. Kontaktdaten schriftlich widersprechen.

12. Gerichtsstand

Soweit ein Seminar-Teilnehmer Kaufmann ist, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Braunschweig. Gegenüber Nichtkaufleuten richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Bestimmungen.

    SEELA Verkehrsfachschule GmbH & Co. KG


    Standort Petzvalstraße
    Petzvalstr. 40
    38104 Braunschweig
    Telefon: 0531-37003 172
    Mail: info@seelamail.de