Start » Fortbildung § 33a FahrlG

Wir sind für Sie da!

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Fahrlehrerfortbildung nach § 33a Abs.1 FahrlG

Zu allen für Fahrlehrer wichtigen Sachgebieten bekommen Sie aktuelle und umfassende Informationen. Es ist mindestens alle 4 Jahre eine Weiterbildung zu besuchen. Wir empfehlen jedoch, sich in kürzeren Abständen ein "update" zu gönnen.
Aus dem Inhalt:
  • Neuerungen der StVO und StVZO und FeVAktuelle Rechtsprechung
  • Fahrlehrerrecht
  • Versicherungsrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Verkehrspsychologie
  • Verkehrspädagogik
  • Neuerungen in der KFZ-Technik
Gastdozenten übernehmen Spezialreferate. Beginn und Ende der Seminare
Unsere 3 Tages-Seminare beginnen am 1. Tag um 09.00 Uhr und enden am letzten Tag um 17.00 Uhr.
** mit Selbsterfahrung im Überschlagsimulator und mit einem Gurtschlitten

Seminargebühren:
Fahrlehrerfortbildung § 33a(1) FahrlG 3 Tage € 295,00
Fahrlehrerfortbildung § 33a(1) FahrlG 2 Tage € 240,00
Fahrlehrerfortbildung § 33a(1) FahrlG 1 Tag € 130,00
Hotelkosten pro Person
Hotel SEELA****Bad Harzburg
EZ/HP € 57,00 DZ/HP € 52,00 pro Nacht und Person

Hotel Landhaus SEELA****Braunschweig
Im Hotel Landhaus Seela in Braunschweig ist nur Übernachtung mit Frühstück möglich.
EZ/HP € 55,00 DZ/HP € 50,00 pro Nacht und Person
Revita Hotel***** Bad Lauterberg
EZ/HP € 105,00 DZ/HP € 83,00 pro Nacht und Person

Schulungszentrum SEELA
1 Zimmer Apartment pro Tag (nur Selbstverpflegung)

€ 15,00


Hier buchen Sie Ihr Seminar



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