Einweisungslehrgänge zum Erwerb der Seminarerlaubnis
(§ 45 Abs. 2 Nr. 4a FahrlG)
Sie möchten neue Methoden des Unterrichts kennenlernen?
Wer Seminare nach §§ 2a und 4a StVG durchführen will, benötigt die Grundeinweisung und die jeweiligen fachspezifischen Einweisungen. Sie können auch nur die “ASF”- oder “FES”- Berechtigung erwerben.
Wie werde ich Seminarleiter „ASF“? |
Nach § 45 Abs. 1 FahrlG müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
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Wie werde ich Seminarleiter Verkehrspädagogik “FES”? * |
Nach § 46 Abs. 1 FahrlG sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
a) 4-tägiger verkehrspädagogischer Grundkurs (entfällt, wenn Sie schon Seminarleiter ASF sind) b) 4-tägiger Kurs zur inhaltlichen Gestaltung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars. c) Hospitation einer vollständigen verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars und d) eine eigenständige, durch den Lehrgangsleiter beaufsichtigte Durchführung einer vollständigen verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars. |
Grundeinweisung für die Seminarerlaubnis |
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Telefon: 0531-37003 178
Im Anschluss an diesem Lehrgang können Sie zusätzlich buchen: