Fortbildung für Fahrlehrer mit Seminarerlaubnis §53 (2) FahrlG
Fortbildung für Inhaber der Seminarerlaubnis “ASF” | |
Inhaber einer Seminarerlaubnis nach § 45 Abs. 1 FahrlG haben an einer 1-tägigen Fortbildung von mindestens 8 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten teilzunehmen, in der Inhalte und Methoden der Seminardurchführung vermittelt werden.
Alle 2 Jahre ist eine eintägige Fortbildung zu besuchen. |
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Fortbildung für Inhaber der Seminarerlaubnis “FES” | |
Inhaber einer Seminarerlaubnis nach § 46 Abs. 1 FahrlG haben an einer 1-tägigen Fortbildung von mindestens 8 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten teilzunehmen, in der Inhalte und Methoden der Seminardurchführung vermittelt werden.
Alle 2 Jahre ist eine eintägige Fortbildung zu besuchen. |
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