Einweisungsseminar zum Ausbildungsfahrlehrer
(§§ 16 Abs. 1 und 35 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG)
Hinweis:
- Der Inhaber oder verantwortliche Leiter muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- 3 Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer der Klasse B in Theorie und Praxis (innerhalb der letzten 5 Jahre)
- Seit mindestens zwei Jahren die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis besitzen oder
- Die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis besitzen und seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Fahrschulerlaubnis sein
Ein angestellter Fahrlehrer kann als Ausbildungsfahrlehrer tätig werden, wenn er 3 Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer der Klasse B in Theorie und Praxis (innerhalb der letzten 5 Jahre) nachweisen kann, der Inhaber der Fahrschule bzw. der verantwortliche Leiter selbst die Ausbildungsberechtigung hat und er am Einweisungsseminar teilgenommen hat.
Seminarkosten: 565,00 €