Förderung der Ausbildung durch öffentliche Träger
Die Umschulung zum Fahrlehrer / zur Fahrlehrerin ist nach AZAV der Agentur für Arbeit zertifiziert.
Daher besteht die Möglichkeit, die Ausbildungskosten von der zuständigen Arbeitsagentur fördern zu lassen.
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Arbeitsberater.
Link zum Kursnet der Arbeitsagentur |
Förderung nach AFBG („Aufstiegs-Bafög“)
Können Sie die anfallenden Lehrgangsgebühren nicht selbst aufbringen, bietet sich Ihnen auch die Möglichkeit, eine Förderung nach dem AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) zu beantragen.
Die Förderung erfolgt hier zum einen durch die Gewährung eines Zuschusses zu den Lehrgangskosten und Unterhaltsbeiträgen und zum anderen durch die Bewilligung eines zinsgünstigen Darlehens. Die Rückzahlung dieses Darlehens erfolgt innerhalb von 10 Jahren, wobei die ersten zwei Jahre zins- und tilgungsfrei sind.
Für die Förderung nach AFBG sind je nach Bundesland, in dem Sie ihren Wohnsitz haben, die aus der nachstehenden Übersicht ersichtlichen Institutionen zuständig. Dort erhalten Sie auch weitergehende Informationen und die Antragsunterlagen.
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Niedersachsen | Bremen | Hamburg | Hessen |
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Investitions- und Förderbank Niedersachsen (N-Bank)Günther-Wagner-Allee 12-16 30177 HannoverTelefon: 0511 / 30031- 0 |
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (N-Bank)Günther-Wagner-Allee 12-16 30177 HannoverTelefon: 0511 / 30031- 0 |
Handwerkskammer HamburgGoetheallee 9 22765 HamburgTelefon 040 /35 90 50 |
Ämter für Aus- bildungsförderung bei den StudentenwerkenZuständig sind die regionalen Studentenwerke |
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Thüringen | Nordrhein-Westfalen | Sachsen | Schleswig-Holstein |
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Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarplatz 4 Telefon: 03 61/37 73 72 |
Bezirksregierung Köln Dezernat 40 (Ausbildungsförderung)Theaterplatz 14 52062 AachenTelefon: 02 41/4 55 02 13 |
Sächsisches Landes- verwaltungsamt für AusbildungsförderungThüringer Weg 309126 ChemnitzTelefon: 0371/ 5 62 85 26 |
Investitionsbank des Landes Schleswig-HolsteinFleethörn 29-31 24103 KielTelefon: 04 31/ 99 05-0 |
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Baden-Württemberg • Bayern • Berlin • Brandenburg • Mecklenburg-Vorpommern • Rheinland-Pfalz • Saarland • Sachsen-Anhalt
Hier sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten an Ihrem ständigen Wohnsitz zuständig. Weitergehende Informationen erhalten Sie auch unter aufstiegs-bafoeg.de |
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Weitere Träger Die Ausbildung zum Fahrlehrer / zur Fahrlehrerin wird auch von weiteren Trägern gefördert. Dazu gehören zum Beispiel
Falls Ihre Ausbildung aus öffentlichen Mitteln gefördert wird, so rechnen wir mit dem Kostenträger direkt ab. Sie müssen dann lediglich für rechtzeitige Bewilligung sorgen. Den dafür erforderlichen Kostenvoranschlag senden wir Ihnen auf Anforderung gern zu. |
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Fahrlehrer können eventuell für weitere Qualifikationen eine Förderung mittels Bildungsprämie erhalten. Folgen Sie für weitere Informationen diesem Link. | |||
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