Start » Seminarerlaubnis

Wir sind für Sie da!

Title

Title

Title

Title

Title

Title

Title

Title

Title

Title









Newsletter

Anmelden zum Newsletter und Sie erhalten die neuesten Informationen!
Seela Newsletter


Empfange HTML?



Sie möchten neue Methoden des Unterrichts kennenlernen?

Einweisungslehrgänge zum Erwerb der Seminarerlaubnis nach § 31 Abs.2 FahrlG Ziff.3


© nyul - Fotolia.comSie leiten Aufbauseminare für Fahranfänger im Rahmen des Führerscheins auf Probe (ASF) oder Aufbauseminare für Verkehrsteilnehmer mit Punkten (ASP)?

Diese interessante Tätigkeit als Kursleiter bereichert Ihren Aufgabenbereich als Fahrlehrer und Sie profitieren auch für Ihren normalen Unterricht.

Wer Aufbauseminare nach §§ 2a und StVG durchführen will, benötigt die Grundeinweisung und die jeweiligen fachspezifischen Einweisungen. Sie können auch ausschließlich nur die ASF- oder ASP-Berechtigung erwerben.

Haben Sie schon die ASF-Seminarerlaubnis, genügt das 4-tägige Einweisungsseminar ASP. Beachten Sie die Kombinationsmöglichkeiten der Grundeinweisung mit den programmspezifischen Seminaren.

Diese Lehrgänge sind nach einem Baukastenprinzip strukturiert. Wer Aufbauseminare nach §2a oder nach §4 StVG durchführen will, benötigt die Grundeinweisung und die jeweiligen fachspezifischen Einweisungen.
Sie können auch ausschließlich nur die ASP-Berechtigung erwerben. Haben Sie die ASF-Seminarerlaubnis, genügt das 4-tägige Einweisungsseminar ASP.


ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger nach § 2 a StVG

ASP = Aufbauseminar für Punkteauffällige nach § 4 StVG

Hinweis: Voraussetzungen der Seminarerlaubnis: 3 Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer der Klasse BE und A in Theorie und Praxis (innerhalb der letzten 5 Jahre) und Besuch der jeweiligen Einweisungsseminare.



Verkehrsminister Dr. Peter Ramsauer hat Ende Februar 2012 die Eckpunkte der für das Jahr 2013 geplanten Reform des Mehrfachtäter-Punktsystems verkündet.

Informationen zur geplanten Reform finden Sie hier.

Unter anderem soll im Rahmen dieser Reform die Möglichkeit einer freiwilligen Teilnahme an einem ASP-Seminar und der damit verbundene Punkteabbau entfallen. Ferner soll auch der Inhalt und die Durchführung der dann von mehrfach auffällig gewordenen Kraftfahrzeugführern nur noch auf Anordnung der Behörde zu besuchenden Seminare neu konzipiert werden.

Einzelheiten über die zukünftige Struktur der Seminare stehen derzeit jedoch noch nicht fest.

Es ist daher möglich, dass die von uns geplanten ASP-Einweisungen von den Veränderungen betroffen sind und deshalb in einem veränderten Rahmen durchgeführt oder auch entfallen müssen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Telefon: 0531-37003 178