Start » Fortbildung Seminarerlaubnis

Wir sind für Sie da!

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Fortbildung für Fahrlehrer mit Seminarerlaubnis §33a (2) FahrlG


Wir bieten Ihnen folgenden Seminaraufbau:


1. Tag Programmteil ASF 2. Tag Allgemeiner Teil 3. Tag Allgemeiner Teil 4. Tag Programmteil ASP

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Sie besuchen beide Fortbildungen: 1. - 4. Tag
Sie besuchen die ASF-Fortbildung: 1. - 3. Tag
Sie besuchen die ASP-Fortbildung: 2. - 4. Tag


Bitte beachten Sie, dass einige dieser Seminare zeitlich gut mit einer allgemeinen Fortbildung nach § 33a Abs.1 FahrlG verbunden werden können.


Nach der Erlaubniserteilung muss die 1. Fortbildung nach 2 Jahren besucht werden.

Die weiteren Fortbildungsseminare sind dann alle 4 Jahre Pflicht.

Für jede Seminarerlaubnis ist ein dreitägiger Lehrgang vorgeschrieben.

Finden die Veranstaltungen in einem Jahr statt, entfällt der allgemeine Teil.