Fortbildung für Fahrlehrer mit Seminarerlaubnis §33a (2) FahrlG
Wir bieten Ihnen folgenden Seminaraufbau:
| 1. Tag Programmteil ASF |
2. Tag Allgemeiner Teil |
3. Tag Allgemeiner Teil |
4. Tag Programmteil ASP |

| Sie besuchen beide Fortbildungen: |
1. - 4. Tag |
| Sie besuchen die ASF-Fortbildung: |
1. - 3. Tag |
| Sie besuchen die ASP-Fortbildung: |
2. - 4. Tag |
Bitte beachten Sie, dass einige dieser Seminare zeitlich gut mit einer allgemeinen Fortbildung nach § 33a Abs.1 FahrlG verbunden werden können.
Nach der Erlaubniserteilung muss die 1. Fortbildung nach 2 Jahren besucht werden.
Die weiteren Fortbildungsseminare sind dann alle 4 Jahre Pflicht.
Für jede Seminarerlaubnis ist ein dreitägiger Lehrgang vorgeschrieben.
Finden die Veranstaltungen in einem Jahr statt, entfällt der allgemeine Teil.
|