Fahrlehrerfortbildung
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Einweisungsseminar zum Ausbildungsfahrlehrer §§ 9b und 21a FahrlG (3 Tage)
Voraussetzungen für den Ausbildungsfahrlehrer: Der Inhaber oder verantwortliche Leiter muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Ein angestellter Fahrlehrer kann Ausbildungsfahrlehrer werden, wenn er 3 Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer der Klasse B in Theorie und Praxis (innerhalb der letzten 5 Jahre) nachweisen kann, der Inhaber der Fahrschule bzw. verantwortliche Leiter selbst die Ausbildungsberechtigung hat und er am Einweisungsseminar teilgenommen hat.
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