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Einweisungsseminar zum Ausbildungsfahrlehrer §§ 9b und 21a FahrlG (3 Tage)


Hinweis:

Voraussetzungen für den Ausbildungsfahrlehrer:

Der Inhaber oder verantwortliche Leiter muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • 3 Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer der Klasse B in Theorie und Praxis (innerhalb der letzten 5 Jahre)
  • Besitz der Fahrschulerlaubnis seit 3 Jahren
  • Teilnahme am 3-tägigen Einweisungsseminar

Ein angestellter Fahrlehrer kann Ausbildungsfahrlehrer werden, wenn er 3 Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer der Klasse B in Theorie und Praxis (innerhalb der letzten 5 Jahre) nachweisen kann, der Inhaber der Fahrschule bzw. verantwortliche Leiter selbst die Ausbildungsberechtigung hat und er am Einweisungsseminar teilgenommen hat.

 

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