Start » Möglichkeiten der Förderung

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Förderung der Ausbildung durch öffentliche Träger

Förderung durch die Agentur für Arbeit

Förderung (© Philip Date - Fotolia.com)

Die Umschulung zum Fahrlehrer / zur Fahrlehrerin ist nach AZWV der Agentur für Arbeit zertifiziert.

Daher besteht die Möglichkeit, die Ausbildungskosten von der zuständigen Arbeitsagentur fördern zu lassen.

Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Arbeitsberater. Link zum Kursnet der Arbeitsagentur


Förderung nach AFBG („Meister-Bafög")

Können Sie die anfallenden Lehrgangsgebühren nicht selbst aufbringen, bietet sich Ihnen auch die Möglichkeit, eine Förderung nach dem AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) zu beantragen.

Die Förderung erfolgt hier zum einen durch die Gewährung eines Zuschusses zu den Lehrgangskosten und Unterhaltsbeiträgen und zum anderen durch die Bewilligung eines zinsgünstigen Darlehens. Die Rückzahlung dieses Darlehens erfolgt innerhalb von 10 Jahren, wobei die ersten zwei Jahre zins- und tilgungsfrei sind.

Für die Förderung nach AFBG sind je nach Bundesland, in dem Sie ihren Wohnsitz haben, die aus der nachstehenden Übersicht ersichtlichen Institutionen zuständig. Dort erhalten Sie auch weitergehende Informationen und die Antragsunterlagen.


Niedersachsen Bremen Hamburg Hessen

Investitions- und Förderbank
Niedersachsen
GmbH (N-Bank)

Günther-Wagner-Allee 12-14
30177 Hannover

Telefon: 0511 / 30031- 0

Senator für Arbeit, Frauen,
Gesundheit,
Jugend und Soziales

Bahnhofsplatz 29
28195 Bremen

Telefon 04 21 /361-0

Handwerkskammer
Hamburg

Goetheallee 9
22765 Hamburg

Telefon 040 /35 90 50

Ämter für Aus-
bildungsförderung
bei den
Studentenwerken

Zuständig sind die regionalen
Studentenwerke


Thüringen Nordrhein-Westfalen Sachsen Schleswig-Holstein

Thüringer Landesverwaltungsamt

Weimarplatz 4
99423 Weimar

Telefon: 03 61/37 73 72

Bezirksregierung Köln
Dezernat 40
(Ausbildungsförderung)

Theaterplatz 14
52062 Aachen

Telefon: 02 41/4 55 02 13

Sächsisches Landes-
verwaltungsamt für
Ausbildungsförderung

Thüringer Weg
309126 Chemnitz

Telefon: 0371/ 5 62 85 26

Investitionsbank des
Landes
Schleswig-Holstein

Fleethörn 29-31
24103 Kiel

Telefon: 04 31/ 99 05-0


Baden-Württemberg • Bayern • Berlin • Brandenburg • Mecklenburg-Vorpommern • Rheinland-Pfalz • Saarland • Sachsen-Anhalt

Hier sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten an Ihrem ständigen Wohnsitz zuständig.

Weitergehende Informationen erhalten Sie auch unter www.meister-bafoeg.info

Weitere Träger
Die Ausbildung zum Fahrlehrer / zur Fahrlehrerin wird auch von weiteren Trägern gefördert. Dazu gehören zum Beispiel
  • der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)
  • die Deutsche Rentenversicherungsanstalt (früher: LVA)
  • die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
  • die Berufsgenossenschaften (BG)

Falls Ihre Ausbildung aus öffentlichen Mitteln gefördert wird, so rechnen wir mit dem Kostenträger direkt ab. Sie müssen dann lediglich für rechtzeitige Bewilligung sorgen. Den dafür erforderlichen Kostenvoranschlag senden wir Ihnen auf Anforderung gern zu.

Fahrlehrer der Klasse BE können eventuell für die Erweiterung der Fahrlehrerlaubnis Klasse CE, A, DE eine Förderung mittels Bildungsprämie erhalten. Folgen Sie für weitere Informationen diesen Link.




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